Ich arbeite als Wahltherapeut und damit haben Sie Anspruch auf Kostenrückerstattung. Um diesen Anspruch nutzen zu können, benötigen Sie einen Verordnungschein. Dieser wird Ihnen bei Bedarf von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt. Die Rückvergütung richtet sich nach den Tarifsätzen des Sozialversicherungsträgers.

Der Preis für eine Behandlung variiert ja nach Behandlungsart und nach Dauer der Behandlung. Die Bezahlung erfolgt in bar nach jeder Therapieeinheit. Zusatzversicherungen übernehmen zumeist den verbleibenden Selbstbehalt.
Nach Bezahlung der Rechnung(en) reichen Sie diese mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.

Selbstverständlich können Sie eine Therapie bzw. Beratung im Sinne der Vorsorge (Prophylaxe) ohne ärztliche Verordnung auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.

Bitte vereinbaren Sie mit mir einen (Behandlungs-)Termin per Telefon oder Mail.

Ich führe Behandlungen in Ruhe und gewissenhaft durch. Deshalb ist es wichtig, dass Termine eingehalten werden.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, kann dieser bis 48 Stunden vor Beginn Ihrer Therapieeinheit telefonisch abgesagt werden. Da kurzfristig abgesagte oder gar versäumte Termine nicht mit anderen Patient/innen ersetzt werden können, werden Ihnen in diesem Fall die Kosten leider privat verrechnet.

Bitte bringen Sie den Verordnungsschein, aktuelle Befunde und ein Leintuch (oder großes Badetuch) mit.